Welcher Kollektivvertrag in der Gastronomie gilt
In Österreich gilt für Gastronomiebetriebe grundsätzlich der gemeinsame Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Maßgeblich sind dabei nicht bloß „die Gastronomie“ im Allgemeinen, sondern die konkrete Tätigkeit, die Einstufung, die Ausbildung, die Berufsjahre und das zuständige Bundesland. Der Vertrag gilt seit 01.11.2024; zusätzlich sind die von der WKO veröffentlichten Lohn- und Gehaltstabellen mit Gültigkeit ab 01.10.2026 seit diesem Datum anzuwenden, jeweils passend zur richtigen Tabelle. Genau das prüfe ich zuerst, bevor ich über Stundenlohn, Monatsentgelt oder Zuschläge spreche. Die verlässliche Grundlage sind der Vertragstext bei der WKO zum Kollektivvertrag und die WKO-Tabellen ab 01.10.2026.
Wenn mich eine Servicekraft fragt, welcher Kollektivvertrag für sie gilt, antworte ich also nicht mit einer Bauchzahl, sondern mit einer Reihenfolge: erst Branche, dann Bundesland, dann Funktion, dann Vorerfahrung und erst danach die Entgelttabelle. Ein Beispiel aus dem Alltag: Ich stelle für unser Restaurant eine gelernte Fachkraft für den Abendservice ein und parallel eine Person ohne einschlägige Ausbildung für Frühstück und Mise en place. Beide arbeiten im Gastgewerbe, aber ihre Einstufung kann unterschiedlich ausfallen. Der wichtigste Fehler wäre, alle Mitarbeitenden unter einem Sammelbegriff zu behandeln. Der Kollektivvertrag ist ein Rahmen mit System, keine einzige pauschale Mindestvergütung für jede Rolle im Betrieb.
Warum die richtige Einstufung wichtiger ist als nur die Lohntabelle
Die häufigste Verwechslung im Betrieb ist diese: Viele schauen sofort auf eine Zahl in der Tabelle, obwohl die entscheidende Frage vorher lautet, in welche Verwendungsgruppe oder Kategorie jemand überhaupt gehört. Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist nur korrekt, wenn die Einreihung stimmt. Dazu zählen etwa tatsächlich ausgeübte Aufgaben, einschlägige Ausbildung und anrechenbare Berufsjahre. Eine Überzahlung kann ich selbstverständlich vereinbaren; sie ersetzt aber nicht die Pflicht, die Person erst einmal richtig einzuordnen. Ich dokumentiere deshalb bei jeder Neueinstellung, welche Tätigkeit vereinbart ist, welche Vorerfahrung anerkannt wird und ab welchem Datum diese Einstufung gelten soll.
Ein plastisches Beispiel: Eine Mitarbeiterin übernimmt anfangs Service ohne eigene Stationsverantwortung, wird aber nach einigen Monaten dauerhaft zur Schichtverantwortlichen am Abend. Dann reicht es organisatorisch nicht, ihr „ein bisschen mehr“ zu zahlen, ohne die Grundlage zu prüfen. Ich muss mir ansehen, ob sich damit auch die kollektivvertraglich relevante Einordnung ändert. Umgekehrt ist auch ein langjähriger Aushilfseinsatz nicht automatisch mit jeder Fachkraftposition gleichzusetzen. Fair wird es nur, wenn ich Rolle und Bezahlung zusammen denke. Für Mitarbeitende ist das wichtig, weil sie so nachvollziehen können, ob ihre Aufgaben, ihre Erfahrung und ihre Entlohnung sauber zusammenpassen.
Der rote Faden
Die ersten Abschnitte dieses Artikels im Zusammenhang.
Welchen Kollektivvertrag muss ich in einem österreichischen Gastronomiebetrieb anwenden?
Für Österreich gilt grundsätzlich der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe; maßgeblich sind Tätigkeit, Einstufung,…
Welcher Kollektivvertrag in der Gastronomie gilt
In Österreich gilt für Gastronomiebetriebe grundsätzlich der gemeinsame Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Maßgeblich…
Warum die richtige Einstufung wichtiger ist als nur die Lohntabelle
Die häufigste Verwechslung im Betrieb ist diese: Viele schauen sofort auf eine Zahl in der Tabelle, obwohl die entscheidende Frage…
Welche Angaben ich vor dem Arbeitsbeginn sauber kläre
Bevor jemand die erste Schicht übernimmt, lege ich intern fünf Punkte schriftlich fest: vorgesehene Tätigkeit, Arbeitsort beziehungsweise Bundesland, vorhandene Ausbildung, anerkannte Berufsjahre und vereinbarte Überzahlung oberhalb des Kollektivvertrags, falls es sie gibt. Diese Trennung ist praktisch enorm wichtig. Denn „kollektivvertragliches Mindestentgelt“ und „tatsächlich vereinbartes Entgelt“ sind nicht dasselbe. Wenn ich das vermische, entstehen später unnötige Konflikte über Erhöhungen, Zuschläge oder angeblich zugesagte Nettobeträge. Gerade bei Saisonstarts oder schnellen Nachbesetzungen schützt mich eine saubere Erstprüfung vor Fehlern, die sich sonst über viele Abrechnungen fortsetzen.
Im Beispiel unseres Hauses würde ich bei einer neuen Barkraft nicht nur den Einsatzplan anschauen, sondern auch den tatsächlichen Zuschnitt der Rolle. Arbeitet die Person bloß zu, verantwortet sie einen eigenen Bereich oder führt sie Schließroutinen und Kassenübergaben durch? Solche Details wirken im Alltag klein, können für die Einordnung aber entscheidend sein. Deshalb lasse ich mir Zeugnisse, Dienstzeugnisse oder andere Nachweise frühzeitig geben und halte meine Zuordnung nachvollziehbar fest. Wenn Unterlagen fehlen, formuliere ich offen, was ich vorläufig berücksichtige und was ich nach Vorlage ergänzend prüfe. Das ist für beide Seiten fairer als spätere Überraschungen.
Arbeitszeit, Durchrechnung und Zuschläge nicht nebenbei behandeln
Beim Kollektivvertrag geht es nicht nur um Grundentgelte. Auch Fragen zu Arbeitszeit-Durchrechnung und Zuschlägen muss ich nach dem geltenden Vertrag prüfen. Genau an dieser Stelle passieren in Gastronomiebetrieben besonders leicht Fehler, weil Dienstpläne kurzfristig geändert werden, Schichten über Mitternacht laufen oder Vorbereitungszeiten gedanklich unter den Tisch fallen. Ich behandle deshalb nicht nur den sichtbaren Gästeservice als Arbeitszeit, sondern auch konkrete Nebenzeiten wie Aufsperren, Kaffeemaschine vorbereiten oder Abschlussarbeiten nach dem letzten Gast. Erst wenn die Zeitbasis stimmt, lassen sich Zuschläge und etwaige Abweichungen überhaupt vernünftig beurteilen.
Nehmen wir eine hypothetische Samstagsschicht: Das Restaurant öffnet um 17 Uhr, die Mitarbeiterin ist aber ab 16.15 Uhr für Aufbau, Gläser und Kassenstart eingeteilt und verlässt den Betrieb um 23.45 Uhr nach Abschlussarbeiten. Wenn ich im Kopf nur die Servicezeit von 17 bis 23 Uhr rechne, wird die Prüfung falsch. Dazu kommt, dass Durchrechnung und Zuschläge eben nicht nach einem allgemeinen Bauchgefühl laufen, sondern nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag. Ich verspreche meinem Team deshalb nie pauschal „das passt schon“, sondern prüfe die konkrete Konstellation mit Vertragstext, Tabelle und tatsächlicher Zeiterfassung. Diese Sorgfalt spart am Ende die meisten Missverständnisse.
So organisiere ich die Prüfung im Betrieb nachvollziehbar
Damit die Anwendung des Kollektivvertrags nicht an einzelnen Zetteln hängt, brauche ich im Betrieb einen festen Ablauf. Bei uns beginnt er mit einer Einstufungsnotiz zur Person, danach folgt die Hinterlegung der Unterlagen und schließlich die Übergabe an jene Stelle, die Lohnverrechnung oder externe Beratung vorbereitet. Für die tägliche Organisation hilft mir, Informationen an einem verlässlichen Ort auffindbar zu halten und Zuständigkeiten klar zu trennen. In Bonzumo kann ich dafür teambezogene Dokumente und Rollen geordnet nutzen, damit Schichtleitung, Büro und Mitarbeitende nicht mit unterschiedlichen Versionen arbeiten. Der praktische Nutzen ist weniger Diskussion aus dem Gedächtnis und mehr Arbeit auf derselben Grundlage, wie bei Klarheit für die nächste Schicht.
Wichtig ist dabei die saubere Rollenverteilung. Nicht jede Führungskraft braucht Zugriff auf jede Personalunterlage, aber die verantwortliche Person muss erkennen können, welche Funktion jemand in der Schicht übernimmt und ab wann eine Aufgabenänderung intern gemeldet werden soll. Ein Beispiel: Wenn eine bisherige Commis-Kraft mehrere Wochen lang regelmäßig allein den Mittagsservice verantwortet, soll die Schichtleitung das nicht bloß mündlich erwähnen, sondern dokumentiert weitergeben. So kann ich prüfen, ob nur der Einsatz variiert oder ob die dauerhafte Rolle neu bewertet werden muss. Bonzumo ersetzt dabei keine Rechtsauslegung, unterstützt aber die betriebliche Ordnung der Informationen und Verantwortlichkeiten.
Woran Mitarbeitende eine faire Anwendung erkennen können
Aus Sicht der Mitarbeitenden wird der Kollektivvertrag dann glaubwürdig, wenn ich Entscheidungen erklären kann. Wer nach dem eigenen Gehalt fragt, sollte von mir hören, welche Tabelle ich heranziehe, welche Tätigkeit ich angesetzt habe, welche Berufsjahre ich anerkenne und ob eine Überzahlung vereinbart ist. Unfair wird es meist nicht durch ein einziges großes Fehlverhalten, sondern durch kleine Intransparenzen: eine unklare Rollenbezeichnung, ein nicht erklärter Abzug, eine stillschweigend geänderte Verantwortung oder eine Schicht, deren Vor- und Nachbereitung nirgends auftaucht. Darum beantworte ich Nachfragen nicht defensiv, sondern mit überprüfbaren Kriterien und Datumsangaben.
Wenn eine Mitarbeiterin meint, sie werde wie eine ranghöhere Kraft eingesetzt, nehme ich das ernst und prüfe nicht nur den Dienstplan, sondern den tatsächlichen Zuschnitt mehrerer Wochen. Ein einzelner Einspringtag beweist noch keine neue Einstufung, ein dauerhaft geänderter Verantwortungsbereich kann aber sehr wohl relevant sein. Fair organisieren heißt dann: Aufgabenbild vergleichen, Unterlagen ansehen, Zeiterfassung hinzuziehen, Entscheidung dokumentieren und das Ergebnis erklären. Falls für die konkrete Lohnabrechnung eine fachliche Stelle eingebunden ist, nenne ich sie ausdrücklich. So entsteht kein Eindruck, ich würde mich hinter dem Steuerberater verstecken, sondern ich nutze die zuständige Prüfung dort, wo sie hingehört.
Die typischen Fehler rund um den Gastronomie-Kollektivvertrag
Die größten Fehler sehe ich in vier Mustern: erstens Deutschland und Österreich gedanklich vermischen, obwohl hier in Österreich der Kollektivvertrag des Hotel- und Gastgewerbes maßgeblich ist; zweitens Tabellenstände nicht zum Gültigkeitsdatum prüfen; drittens Überzahlung und kollektivvertragliches Minimum durcheinanderbringen; viertens Aufgabenänderungen nicht nachhalten. Gerade der Datumsfehler ist tückisch: Seit 01.10.2026 sind die neuen WKO-Lohn- und Gehaltstabellen nicht bloß angekündigt, sondern geltend, sofern die richtige Tabelle nach Bundesland und Einstufung passt. Wer mit alten Ausdrucken arbeitet, kann trotz guter Absicht danebenliegen.
Meine praktische Lösung ist bewusst unspektakulär: keine pauschalen Antworten im Vorbeigehen, sondern ein kleiner Prüfpfad für jeden Fall. Ich gleiche Vertrag, aktuelles Gültigkeitsdatum, Tätigkeit, Nachweise und tatsächlichen Einsatz miteinander ab und halte das Ergebnis schriftlich fest. Für den Alltag im Restaurant ist außerdem hilfreich, Schicht- und Rollenänderungen sichtbar zu organisieren, statt sie nur zwischen Tür und Angel zu besprechen. Wer seinen Betrieb insgesamt sauber strukturieren will, sollte Personalorganisation und operative Abläufe gemeinsam denken, etwa entlang eines gemeinsamen Ablaufs für den ganzen Gastronomietag. Der Kollektivvertrag wird dadurch nicht einfacher, aber er wird nachvollziehbar und fair angewendet.
Für die Praxis
Spätere Abschnitte ordnen das Thema im Betriebsalltag ein.
So organisiere ich die Prüfung im Betrieb nachvollziehbar
Damit die Anwendung des Kollektivvertrags nicht an einzelnen Zetteln hängt, brauche ich im Betrieb einen festen Ablauf. Bei uns beginnt…
Woran Mitarbeitende eine faire Anwendung erkennen können
Aus Sicht der Mitarbeitenden wird der Kollektivvertrag dann glaubwürdig, wenn ich Entscheidungen erklären kann. Wer nach dem eigenen…
Die typischen Fehler rund um den Gastronomie-Kollektivvertrag
Die größten Fehler sehe ich in vier Mustern: erstens Deutschland und Österreich gedanklich vermischen, obwohl hier in Österreich der…