Die Frist ist meist mindestens zwei Jahre, aber nicht immer genau zwei
Zeiterfassungsdaten bewahre ich in Deutschland nicht einfach „bis zum Monatsabschluss“ auf. Für gesetzlich relevante Arbeitszeitnachweise gilt oft mindestens zwei Jahre: Im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes müssen bestimmte Arbeitszeiten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, und Nachweise nach dem Arbeitszeitgesetz ebenfalls mindestens zwei Jahre. Diese Zwei-Jahres-Frist ist aber keine automatische Löschung nach genau 24 Monaten und auch nicht die einzige Frist im Betrieb. Maßgeblich sind Rechtsgrundlage, Zweck und Dokumentart, Stand Deutschland, 30.09.2026, nach MiLoG § 17 und ArbZG § 16.
In meinem Restaurant heißt das praktisch: Die gestempelte Schicht vom Samstagabend, die Pause einer Servicekraft und eine nachgetragene Endzeit behandle ich zunächst als aufbewahrungspflichtige Zeitdaten. Ich lösche sie nicht sofort, nur weil der Dienstplan der nächsten Woche schon steht. Gleichzeitig lagere ich nicht jede Kopie und jeden Export endlos. Ich trenne zwischen der eigentlichen Zeiterfassung, Unterlagen für Lohn und steuerlich relevanten Belegen. So beantworte ich Mitarbeitenden die Frage ehrlich: Rechnet mit mindestens zwei Jahren bei den Kernnachweisen, aber nicht mit einer pauschalen Einheitsfrist für alles, was irgendwie mit Arbeitszeit zu tun hat.
Warum dieselbe Schicht nicht für jeden Zweck gleich lange wichtig ist
Die häufigste Verwechslung ist diese: „Zwei Jahre“ klingt wie eine pauschale Speicherregel für jede Datei rund um Arbeit. So organisiere ich es nicht. Steuerliche Unterlagen haben je nach Art andere Aufbewahrungsfristen; die Abgabenordnung unterscheidet etwa zwischen Büchern, Aufzeichnungen, Buchungsbelegen und anderen Steuerunterlagen. Daraus folgt aber gerade nicht, dass jedes einzelne Zeiterfassungsdatum automatisch zehn Jahre gespeichert werden muss. Für meinen Betrieb prüfe ich deshalb, welches Dokument nur Arbeitszeit nachweist und welches zusätzlich Teil steuerlicher Unterlagen ist. Die gesetzliche Orientierung dazu steht in AO § 147.
Ein konkretes Gastrobeispiel: Eine Köchin stempelt von 14:02 bis 22:41 Uhr, mit dokumentierter Pause und einer korrigierten Schlussbuchung durch die Schichtleitung. Diese Zeitdaten brauche ich für die Prüfung der Arbeitszeit und oft auch für die Lohnvorbereitung. Kommt dieselbe Schicht später als Bestandteil einer abrechnungsrelevanten Unterlage oder eines nachvollziehbaren Buchungszusammenhangs vor, kann für diese Unterlage eine andere Frist einschlägig sein als für den reinen Zeitstempel. Genau deshalb verspreche ich niemandem eine einfache Formel wie „alles nach zwei Jahren weg“ oder „alles zehn Jahre aufheben“. Ich prüfe immer: Wofür dient dieser Datensatz konkret?
Der rote Faden
Die ersten Abschnitte dieses Artikels im Zusammenhang.
Wie lange muss ich Zeiterfassungsdaten im Restaurant aufbewahren?
Für viele arbeitsrechtlich relevante Zeiterfassungen gilt mindestens eine Aufbewahrung von zwei Jahren, je nach Zweck und Unterlage…
Die Frist ist meist mindestens zwei Jahre, aber nicht immer genau zwei
Zeiterfassungsdaten bewahre ich in Deutschland nicht einfach „bis zum Monatsabschluss“ auf. Für gesetzlich relevante…
Warum dieselbe Schicht nicht für jeden Zweck gleich lange wichtig ist
Die häufigste Verwechslung ist diese: „Zwei Jahre“ klingt wie eine pauschale Speicherregel für jede Datei rund um Arbeit. So…
Datenschutz heißt nicht früh löschen um jeden Preis, sondern passend aufbewahren
Aus Datenschutzsicht speichere ich Zeiterfassungsdaten nur, soweit sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Für Beschäftigtendaten gelten Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und eine angemessene Aufbewahrung. Das bedeutet: Ich sammle keine Zeitdaten aus allgemeiner Neugier, ich erkläre dem Team, wofür die Erfassung dient, und ich halte Zugriffe klein. Gleichzeitig lösche ich nicht vorschnell Daten, die ich wegen gesetzlicher Pflichten noch brauche. Diese Grundlinien ergeben sich für Deutschland aus BDSG § 26 und aus der DSGVO, insbesondere zu Zweckbindung, Auskunft und Sicherheit.
Für den Alltag im Restaurant ist das wichtig, weil Zeiterfassung schnell sensibel wird. Wenn eine Servicekraft fragt, warum ihre Schichten noch sichtbar sind, antworte ich nicht mit „weil das System das eben speichert“, sondern mit dem tatsächlichen Zweck: Nachweis, Prüfung, eventuelle Korrektur, Lohnvorbereitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Umgekehrt darf ich aus den Daten keinen dauerhaften Leistungspranger machen. Wer nur den eigenen Zeitverlauf oder offene Korrekturen prüfen muss, braucht keinen Blick auf alle Kolleginnen und Kollegen. Datenschutz ist bei mir daher kein Löschreflex, sondern eine geordnete Kombination aus klarer Begründung, begrenztem Zugriff und geplanter Aufbewahrung.
So organisiere ich Zeiterfassungsdaten im Betrieb fair und nachvollziehbar
Fair wird die Sache erst, wenn ich Regeln vor dem Streit festlege. In Bonzumo nutze ich Zeiterfassung, Arbeitszeitkonten sowie Rollen und Rechte, damit nicht jede Person alles sehen oder ändern kann. Die Schichtleitung darf bei mir zum Beispiel Ausnahmen prüfen, aber nicht automatisch sämtliche Personalthemen verwalten. Mitarbeitende sollen ihre Zeiten nachvollziehen können, während Korrekturen zuständig bearbeitet werden. Für die laufende Organisation ist mir wichtig, dass Zeitdaten Teil eines sauberen Teamprozesses sind und nicht nur irgendwo mitlaufen. Genau dafür ordne ich Zuständigkeiten klar und halte sie im Teambereich fest: Gib deinem Team Klarheit für die nächste Schicht.
Ein praktisches Beispiel: Das gemeinsame Tablet am Seiteneingang wird zum Schichtbeginn genutzt. Wenn eine Aushilfe vergisst auszustempeln, wird nicht heimlich eine Fantasie-Endzeit gesetzt. Stattdessen melde ich den offenen Fall, lasse die tatsächliche Endzeit mit Bezug zur Schicht klären und dokumentiere, wer die Korrektur vorgenommen hat. Das ist für Mitarbeitende fairer und für den Betrieb belastbarer. Die Speicherfrage gehört dabei in denselben Prozess: Was wir als echte Zeitbuchung oder berechtigte Korrektur übernehmen, bleibt so lange aufbewahrt, wie der Nachweiszweck und die gesetzlichen Pflichten es verlangen. Provisorische Notizzettel vernichte ich nach sauberer Übernahme.
Welche Fallstricke ich bei Anbieterwechsel, Export und Löschung vermeide
Ein häufiger Fehler ist der zu frühe Systemwechsel. Wenn ich den Anbieter tausche oder meine Ablage umstelle, plane ich keine Löschung, bevor Export und weitere Aufbewahrung wirklich gesichert sind. Das gilt besonders bei Zeitdaten, die noch in laufende Prüfungen, Rückfragen oder Abrechnungen hineinreichen. Wer einfach abschaltet und später merkt, dass Nachweise fehlen, hat nicht nur ein Organisationsproblem, sondern oft auch Ärger gegenüber Mitarbeitenden oder Behörden. Deshalb prüfe ich vor jeder Umstellung: Welche Zeiträume müssen mit, in welchem Format sind sie lesbar, und wer ist anschließend für die Aufbewahrung verantwortlich?
In Bonzumo stütze ich mich dabei nicht auf eine erfundene automatische Archivgarantie, sondern auf saubere Betriebsorganisation. Ich kläre, welche Daten wir weiter benötigen, welche Rollen Zugriff haben und ob zusätzliche Unterlagen für Büro oder Steuerberatung vorbereitet werden müssen. Für angrenzende Abläufe ist hilfreich, dass Bonzumo Vorgänge und Auswertungen im Betrieb zusammenhält; einen guten Überblick über den operativen Zusammenhang gibt Ein gemeinsamer Ablauf für deinen ganzen Gastronomietag. Die eigentliche Aufbewahrungsentscheidung treffe ich aber bewusst selbst: Export zuerst prüfen, Verantwortliche benennen, alte Zugänge kontrolliert beenden, erst dann löschen oder sperren.
Was ich Mitarbeitenden antworte, wenn sie Einsicht oder Löschung wollen
Wenn Mitarbeitende ihre Zeitdaten sehen möchten, behandle ich das nicht als Sonderwunsch. Personenbezogene Daten unterliegen grundsätzlich einem Auskunfts- und Kopierecht, wobei Rechte anderer Personen geschützt bleiben. Ich erkläre also, welche Zeiterfassungsdaten vorhanden sind, wofür sie genutzt werden und in welchem Rahmen sie aufbewahrt werden. Verlange ich dagegen von Beschäftigten eine Einwilligung in alles Mögliche, ist das im Arbeitsverhältnis keine sichere Abkürzung, weil Freiwilligkeit dort besonders kritisch ist. Die tragfähige Grundlage sind vielmehr Erforderlichkeit und Transparenz nach BDSG § 26 und Artikel 15 DSGVO.
Bei Löschwünschen bin ich ebenso klar: Ich lösche nicht einfach sofort, wenn noch gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder der Datensatz für die ordentliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses noch gebraucht wird. Ich prüfe stattdessen, ob der Zweck noch besteht, ob Fristen abgelaufen sind und ob sich Daten gegebenenfalls einschränken oder aus dem normalen Zugriff nehmen lassen. Beispielhaft: Eine ehemalige Runnerin fragt neun Monate nach Austritt nach ihren Schichtdaten. Dann prüfe ich erst die laufenden Pflichten und offenen Vorgänge, statt reflexartig alles zu entfernen. So ist die Antwort weder abwehrend noch beliebig, sondern nachvollziehbar und für beide Seiten überprüfbar.
Meine praxistaugliche Regel für das Restaurant ohne falsche Pauschalen
Für meinen Betrieb gilt deshalb eine einfache, aber ehrliche Arbeitsregel: Kernnachweise der Zeiterfassung plane ich mit mindestens zwei Jahren Aufbewahrung, längere Fristen prüfe ich je Unterlage und Verwendungszweck, und überflüssige Doppelablagen vermeide ich. Diese Regel ist kein Gesetzestext, aber sie setzt die belegte Rechtslage sauber in Gastronomiepraxis um. Gerade bei Schichten über Mitternacht, vergessenen Endbuchungen oder späteren Rückfragen zu Pausen brauche ich verlässliche Daten länger als nur bis zur nächsten Lohnrunde. Zugleich widerstehe ich dem Impuls, alles unbegrenzt zu sammeln, nur weil Speicher billig erscheint und spätere Auswertungen vielleicht interessant wären.
Wenn du mich als Mitarbeitende oder Mitarbeiter fragst, wie lange deine Zeiterfassungsdaten gespeichert werden, bekommst du also keine Ausweichantwort: In Deutschland meist mindestens zwei Jahre, im Einzelfall länger je nach Art der Unterlage und rechtlichem Zweck; eine pauschale automatische Löschung nach genau zwei Jahren verspreche ich nicht. Als Betreiber sorge ich dafür, dass diese Fristen nicht im Kopf einzelner Führungskräfte hängen bleiben, sondern in unserem Ablauf, unseren Zuständigkeiten und unserer Systempflege verlässlich umgesetzt werden. So bleibt Zeiterfassung das, was sie sein soll: ein fairer Nachweis der Arbeit, nicht ein unkontrollierter Datenschatten.
Für die Praxis
Spätere Abschnitte ordnen das Thema im Betriebsalltag ein.
Welche Fallstricke ich bei Anbieterwechsel, Export und Löschung vermeide
Ein häufiger Fehler ist der zu frühe Systemwechsel. Wenn ich den Anbieter tausche oder meine Ablage umstelle, plane ich keine Löschung,…
Was ich Mitarbeitenden antworte, wenn sie Einsicht oder Löschung wollen
Wenn Mitarbeitende ihre Zeitdaten sehen möchten, behandle ich das nicht als Sonderwunsch. Personenbezogene Daten unterliegen…
Meine praxistaugliche Regel für das Restaurant ohne falsche Pauschalen
Für meinen Betrieb gilt deshalb eine einfache, aber ehrliche Arbeitsregel: Kernnachweise der Zeiterfassung plane ich mit mindestens…